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Veröffentlicht am 22.11.2007
Bislang galt bei jeglichen Therapieverordnungen in Kindergärten und Tageseinrichtungen selbiges Vorgehen:
- Rücksprache mit dem zuständigen Arzt
- Angabe einer treffenden Begründung, warum eine Therapie im Kindergarten statt finden soll, Antrag auf Sondergenehmigung bei der Krankenkasse des betroffenen Patienten
- Therapie nach Sondergenehmigung in der Einrichtung
Nun hat sich eine Erleichterung ergeben, durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW.
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