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Veröffentlicht am 12.02.2008
Mütter und Väter, die sich privat krankenversichert haben, können während der Elternzeit in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Das spart Kosten, erläutert der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg. Möglich ist das allerdings nur, wenn das Bruttojahresgehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 47.700 Euro liegt.
Wer nach der Elternzeit in die Private Krankenversicherung zurück möchte, muss dafür allerdings eine spezielle Anwartsschaftversicherung bei seiner Versicherungsgesellschaft abschließen. Andernfalls muss er zunächst in der gesetzlichen Versicherung bleiben.
Mit dem Erlangen einer Anwartschaft ist die Rückkehr in die Private Krankenversicherung (PKV) ohne erneute Gesundheitsprüfung zu gleichem Leistungsumfang gewährleistet. Der Weg zurück in die PKV ist allerdings nur dann möglich, wenn spätestens innerhalb eines Jahres nach der Elternzeit wieder ein Entgelt oberhalb der Einkommensgrenze bezogen wird.