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Veröffentlicht am 27.07.2018
Der Sommer bringt es mit sich, dass Verordnungen wegen Urlaub von Patienten und/oder Therapeuten unterbrochen werden müssen.
Kontrollieren Sie vor der Weiterbehandlung, ob dies mit der laufenden Verordnung möglich ist und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen. Sie finden die entsprechenden Informationen übersichtlich nach Bundesland und Kassenarten sortiert in unserem
Stichwort Verordnungsunterbrechung.
Wir wünschen einen schönen Sommer.