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Veröffentlicht am 31.08.2018
Das Abrechnungszentrum Emmendingen versendet derzeit Rückzahlungsforderungen teilweise zu bereits vergüteten Verordnungen aus vergangenen Jahren.
Wenden Sie sich in einem solchen Fall gerne an uns, damit wir klären können, ob die Rückforderung überhaupt berechtigt ist und ob sie nicht schon längst verjährt ist.
Unseren Mitgliedern stellen wir gerne konkrete Formulierungsvorschläge für Widerspruchsschreiben zur Verfügung.
Rufen Sie uns einfach an.