Veröffentlicht am 21.09.2018
In Vorbereitung auf das mittlerweile erfolgte Treffen mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am 13.9.18 hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einen Fragenkatalog an die Heilmittelverbände geschickt, welchen wir
wie berichtet als BED e.V. sehr ausführlich und fundiert beantwortet haben, um die desolate Situation der Heilmittelerbringer nicht nur anzuprangern sondern auch mit Zahlen und Fakten belegen zu können.
Diese
ausführliche Stellungnahme veröffentlichen wir hier nun vollständig. Der Umfang resultiert aus der Tatsache, dass es um belegbare Kennzahlen für eine ganze Branche geht, auf deren Grundlage derzeitige Planungen und Entscheidungen erfolgen sollen.
In den kommenden Tagen werden wir in unserem
BED-Blog zusätzlich entsprechende Videos zu einzelnen Punkten unserer Stellungnahme veröffentlichen, um die Inhalte und deren Brisanz anschaulich zu erläutern.
Ein Ergebnis unserer Recherche ist z.B. die Tatsache, dass im Vergleich zu den Steigerungen der Vergütungspreise der Krankenkassen im Zeitraum von 2014 bis 2017 in Höhe von 3,39% jährlich durchschnittlich die Löhne von Angestellten in ergotherapeutischen Praxen im selben Zeitraum um jährlich durchschnittlich 5,06% stiegen.
Für den Zeitraum von 2011 bis 2014 lässt sich dieselbe Tendenz ablesen:
Vergütungssteigerungen der Kassen von 2,03% jährlich durchschnittlich bei gleichzeitiger Lohnsteigerung für Angestellte in ergotherapeutischen Praxen um 2,3% jährlich durchschnittlich.
Dies zeigt deutlich, dass die
Praxisinhaber ungeachtet der sonstigen Preissteigerungen (Mieterhöhung, Nebenkosten, Material, etc.) und des bestehenden Investitionsstaus
bereits jetzt mehr an ihre Angestellten weiter gegeben haben als die Preissteigerung der Vergütungssätze durch die Krankenkassen. Insofern ist die Klausel im Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG), nach welcher die tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelte der abhängig beschäftigten Therapeuten in den Therapiepraxen den Krankenkassen nachzuweisen sind, deutlich entlarvt als weiteres Instrument für die Krankenkassen, wirklich angemessene Vergütungssteigerungen unter neuem Vorwand zu vereiteln.
Praxisinhaber würden von sich aus gerne angemessene Löhne zahlen, sofern sie wirtschaftlich dazu in der Lage wären.
Folgend finden Sie unsere komplette Stellungnahme inkl. der entsprechenden Anlagen, welche wir am 17.08.18 an das BMG geschickt haben.