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Veröffentlicht am 02.10.2018
Für alle AOK-Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab 01.10.2018 gelten in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern neue Preise. Weitere Erhöhungsstufen wurden für Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab 01. Januar und 01. April 2019 vereinbart. Mit dieser Preisliste wurde auch für AOK-Patienten in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern erstmals die Parallelbehandlung eingeführt. Informationen zu dieser Möglichkeit finden Sie in unserem Stichwort Parallelbehandlung.
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