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Veröffentlicht am 04.10.2018
Die Heilmittelpraxen in Bayern haben von der AOK ein Schreiben erhalten, in dem angekündigt wird, dass die Korrekturmöglichkeiten NACH Einreichen der Unterlagen zur Abrechnung eingeschränkt werden. Des Weiteren stellt die AOK diverse Abrechnungstipps zur Verfügung.
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