Veröffentlicht am 16.10.2018
Bereits zu Jahresbeginn 2018 hat das Land NRW 15 Millionen für diese Kostenübernahme bereitgestellt. Daher ist keine Abstimmung mehr im Landtag nötig, wie fälschlicherweise in der Presse vermeldet wurde.
Beantragt wird die Schulkostenerstattung zudem von den Schulen und
nicht, wie an manchen Stellen zu hören war, von den Schülern. Die Anträge dafür sind von den Schulen bis zum
31.10.2018 zu stellen
1. Doch der
Landesrechnungshof in NRW prüft derzeit noch die dazu verfasste Förderrichtlinie.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales rechnet täglich mit dem Prüfungsende, da auch der Rechnungshof um die knappe Frist weiß. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, informiert der Landesrechnungshof unmittelbar die Bezirksregierungen, die wiederum die Schulen informieren, die daraufhin endlich die Anträge stellen können.
Dann ist es soweit und die Therapieschüler werden rückwirkend zum 01.09.2018 um 70% der Ausbildungskosten entlastet.
Ab 2019 sind 25 Millionen jährlich für die Kostenübernahme vorgesehen.
Ob die verbleibenden 30 % gegebenfalls zukünftig vom Bund übernommen werden, ist laut dem Landesministerium noch unklar. Wir werden Herrn Spahn damit konfrontieren. NRW hat die Notlage erkannt, nun muss der Bund nachziehen.
1 Für die Ausbildungen, die in der ersten Jahreshälfte 2019 beginnen, ist das Fristende der 31.12.2018.