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Veröffentlicht am 26.10.2018
Für alle vertragsärztlichen Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab
01.11.2018 können die neuen Preise der LKK abgerechnet
werden. Eine weitere Erhöhungsstufe
tritt am 01.07.2019 in Kraft.
Information an Selbstabrechner:
Kontrollieren Sie bei der Übertragung der neuen
Preise auch, ob das richtige Tarifkennzeichen eingetragen ist.
Das Tarifkennzeichen für die Preislisten lautet: 260 0000
Lesen Sie in Ihrem eigenen Interesse
die original Preisliste inkl. der zusätzlichen Erläuterungen genau
durch, damit Sie bei der Abrechnung kein Geld verschenken.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich jederzeit gerne an uns.
Alle Rahmenverträge sowie die Preislisten finden unsere selbständigen Mitglieder stets auf unserer Webseite:
Unterlagen für den Praxisalltag >>
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Vergütungspreislisten