Veröffentlicht am 06.11.2018
Die Auszubildenden in bisher unbezahlten betrieblich-schulischen Ausbildungen im Gesundheitsbereich erhalten an Unikliniken und Kliniken in kommunaler Trägerschaft zum 1.1.2019 eine Ausbildungsvergütung!
Diese beträgt rund 90% des Ausbildungstarifvertrags in der Pflege (TVA-L Pflege).
Das bedeutet:
1. Ausbildungsjahr 965,24 EUR
2. Ausbildungsjahr 1025,30 EUR
3. Ausbildungsjahr 1122,03 EUR
Aber das ist noch nicht alles. Die Regelungen des jeweiligen Manteltarifvertrags werden angewendet: d.h. es gibt eine Abschlussprämie von 400 EUR, 29 bzw. 30 Tage Urlaub und eine Jahressonderzahlung. Die wöchentliche Arbeitszeit wird fest mit 38,5 Stunden/Woche geregelt.
Das sind grundsätzlich sehr erfreuliche Nachrichten.
„Sind wir Azubis 2. Wahl?“ Das fragen sich nun allerdings sicher alle Therapieschüler an entsprechenden Schulen ohne Anbindung an Unikliniken oder Kliniken in kommunaler Trägerschaft. Die Ungleichbehandlung zwischen stationären und ambulanten Therapeuten wird damit noch größer. Dabei ist „das Recht auf Gleichheit“ ein Grundsatz im Verfassungsrecht! In Zeiten des Fachkräftemangels ist es beschämend für das BMG noch nicht mal die Schulgeldfreiheit auf die Reihe zu bekommen, während die Unikliniken und Kliniken in kommunaler Trägerschaft nun bereits bei der Zahlung einer Ausbildungsvergütung angelangt sind. Wir haben das BMG mit dieser unbequemen Wahrheit konfrontiert. Eine Antwort dazu steht noch aus.
Einen Kommentar hierzu von Christine Donner finden Sie im
BED-Blog.