Unterlagen für den Praxisalltag >> Genehmigungsverfahren AOK Rheinland/Hamburg
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Genehmigungsverfahren AOK Rheinland/Hamburg

Veröffentlicht am 15.11.2018

Die AOK Rheinland/Hamburg informierte uns darüber, dass im Genehmigungsverfahren derzeit eine Testphase ausschließlich bei Schlaganfallpatienten läuft. Die eingereichten Verordnungen außerhalb des Regelfalles werden vollautomatisch geprüft und die entsprechenden Genehmigungen werden anschließend vollautomatisch an die Patienten versendet. Ein gleichzeitiger Versand der Genehmigung an die behandelnde Praxis geschieht in diesem Fall nicht.

Dieses Prozedere betrifft ausschließlich Genehmigungen, welche gleichlautend mit der eingereichten Verordnung erteilt werden. Der Eintrag der Genehmigungsnummer bei der Abrechnung muss nur erfolgen, wenn Ihnen die Nummer vorliegt.

Sofern nur eine Teilgenehmigung erteilt oder die Genehmigung komplett verweigert wird, erhält weiterhin auch die therapeutische Praxis ein entsprechendes Schreiben von der AOK Rh/HH.

Wenn Sie also nach einem Genehmigungsantrag keine Reaktion von der Kasse erhalten, arbeiten Sie die Verordnung bis zum Ende ab und stellen diese dann wie üblich in Rechnung. Sofern Ihnen die Genehmigungsnummer vorliegt, tragen Sie diese bei der Abrechnung ein, ansonsten nicht. Die Testphase ist derzeit auf Schlaganfallpatienten beschränkt, könnte in einem zweiten Schritt jedoch auch auf andere Versicherte ausgeweitet werden.

Die AOK Rheinland/Hamburg hat uns zugesagt, dass durch die Automatisierung kein Nachteil für Therapeuten entstehen soll. Falls es in diesem Zusammenhang wider Erwarten zu Schwierigkeiten kommen sollte, wenden Sie sich gerne an uns, damit wir dies mit der Kasse klären können.

Diese Seite teilen:

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
Verfolgen Sie Nachrichten des
BED e.V. auch bei
oder abonnieren Sie unseren
Alle relevanten Brancheninformationen erhalten Sie als Mitglied unmittelbar über die
BED e.V. Supergruppen direkt auf Ihr Smartphone, Tablet oder Ihren PC.
Verband BED e.V. Gründung Existenzgründung Ergotherapie Verband Verein Ergotherapeuten Bundesverband Sanierung Selbstständigkeit Beratung Existenz Förderung Deutschland Gemeinschaft Ergo Medizin Gesundheit Heilmittelrichtlinien Ergotherapie Praxis Existenzgründung DVE Mitglied Therapie Therapeut Anatomie Physiologie Elternratgeber Ergotherapie Frühförderung Geriatrie Gesetze Berufsratgeber Neurologie Orthopädie Pädiatrie Psychiatrie Psychologie Psychomotorik Rheumatologie Sprachtherapie Theorie Verband Ergotherapie Pflege Motorikförderung Ergotherapie www.bed-ev.de Verband für Ergotherapeuten in Deutschland Verband für Ergotherapeuten in Deutschland Homepage für Ergotherapie Verband der Ergotherapie ergotherapeutischer Bundesverband Ergotherapie in Deutschland deutscher Verband für Ergotherapeuten Deutscher Ergotherapieverband Bundesverband für Ergotherapeuten ergoXchange Deutscher Verband der Ergotherapeuten Ergotherapie in den Niederlanden Ergotherapie in der Schweiz Ergotherapie in Österreich