Veröffentlicht am 15.11.2018
Die AOK Rheinland/Hamburg informierte uns darüber, dass im
Genehmigungsverfahren derzeit eine
Testphase ausschließlich bei Schlaganfallpatienten läuft. Die eingereichten Verordnungen außerhalb des Regelfalles werden
vollautomatisch geprüft und die entsprechenden Genehmigungen werden anschließend vollautomatisch an die Patienten versendet. Ein gleichzeitiger Versand der Genehmigung an die behandelnde Praxis geschieht in diesem Fall nicht.
Dieses Prozedere betrifft
ausschließlich Genehmigungen, welche gleichlautend mit der eingereichten Verordnung erteilt werden. Der Eintrag der Genehmigungsnummer bei der Abrechnung muss nur erfolgen, wenn Ihnen die Nummer vorliegt.
Sofern nur eine
Teilgenehmigung erteilt oder die
Genehmigung komplett
verweigert wird, erhält weiterhin auch die
therapeutische Praxis ein entsprechendes Schreiben von der AOK Rh/HH.
Wenn Sie also nach einem Genehmigungsantrag keine Reaktion von der Kasse erhalten, arbeiten Sie die Verordnung bis zum Ende ab und stellen diese dann wie üblich in Rechnung. Sofern Ihnen die
Genehmigungsnummer vorliegt, tragen Sie diese bei der Abrechnung ein, ansonsten nicht. Die Testphase ist derzeit auf Schlaganfallpatienten beschränkt, könnte in einem zweiten Schritt jedoch auch auf andere Versicherte ausgeweitet werden.
Die AOK Rheinland/Hamburg hat uns zugesagt, dass durch die Automatisierung kein Nachteil für Therapeuten entstehen soll. Falls es in diesem Zusammenhang wider Erwarten zu Schwierigkeiten kommen sollte, wenden Sie sich gerne an uns, damit wir dies mit der Kasse klären können.