Veröffentlicht am 23.11.2018
In den letzten Wochen hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) über die zum Jahreswechsel 2018/2019 bevorstehende
Änderung vom 4. auf den 5. Gefahrtarif informiert.
§ 157 Abs. 3 Sozialgesetzbuch VII schreibt vor, dass spätestens alle 6 Jahre das Beitragssystem der Berufsgenossenschaften neu berechnet und den tatsächlichen Ausgaben im Vergleich zu den Einnahmen angepasst werden muss. Dabei werden Unternehmen mit ähnlich hohen Risiken zu einer
Gefahrtarifstelle zusammengefasst, der wiederum eine
Gefahrklasse zugeordnet ist. Diese errechnet sich aus den von der BG gezahlten Behandlungskosten im Verhältnis zu den Arbeitsentgelten und Versicherungssummen in den Unternehmen.
Mit Wechsel in den 5. Gefahrtarif fand eine neue Zuordnung unterschiedlicher Heilmittelbereiche statt.
Ergotherapeutische Unternehmen sind künftig in der
Gefahrtarifstelle 7 mit der Gefahrklasse 4,38 angesiedelt (bis 2018 Gefahrtarifstelle 6 mit Gefahrklasse 3,74).
Wir haben die BGW um Darlegung der statistischen Grundlagen für diesen Wechsel und vor allem die höhere Gefahrklasse gebeten und daraufhin eine schlüssige und nachvollziehbare Erläuterung erhalten.
Zusammenfassend kann man sagen: In der neuen Gefahrklasse der Tarifstelle 7 wird relativ genau das tatsächliche Unfallrisiko der Unternehmen der Ergotherapie und Physiotherapie abgebildet, während die Gefahrklasse in vergangenen Tarifen noch von risikoärmeren Unternehmensarten niedrig gehalten wurde. Oder umgekehrt: Unternehmensarten wie die Praxen der Logopädie und der Entbindungspflege erhalten erstmals seit langer Zeit die niedrige Gefahrklasse, die ihrem eigenen Risiko entspricht und tragen nicht mehr das höhere Risiko der ergotherapeutischen und physiotherapeutischen Praxen mit.
Der BGW ist klar, dass der Anstieg der Gefahrklasse bei den Betroffenen nicht auf positive Resonanz stößt. Es ist aber letztlich nur eine
Begünstigung entfallen, die über einen langen Zeitraum zu einer zu niedrigen Gefahrklasse im Bereich der Ergotherapie und der Physiotherapie geführt hat.
Insofern ist die neue Gefahrklasse für ergotherapeutische Unternehmen als angemessen zu betrachten.
Die ausführlichen Erläuterungen der BGW finden Sie hier.