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FACHKRÄFTEEINWANDERUNGSGESETZ – Eine Lösung, um dem Fachkräftemangel zu begegnen?

Veröffentlicht am 10.12.2018

Portrait Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) am 19042018 in Berlin.
( © Henning Schacht Leuthener Str. 1 – D 10829 Berlin – phone (+49) 0177 6443393 -www.berlinpressphoto.de )

Stellungnahme des BED e.V. an das Bundesministerium des Innern

Der BED e.V. wurde seitens des Bundesministeriums des Innern um eine Stellungnahme zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz gebeten.

In 6 Punkten machte der Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V. deutlich, dass:

  1. eine Stärkung des Wissensstandortes Deutschland ohne Therapeuten nicht möglich ist.

  2. sich die Rahmenbedingungen für Therapeuten ändern müssen, wenn das Fachkräfteeinwanderungsgesetz seine Wirkung auch entfalten soll
    Das am 05.12.18 überarbeitete Eckpunktepapier vom BMG, das über Änderungsanträge in das Terminservice- und Versorgungsgesetz TSVG im April 2019 verabschiedet werden soll, ist ein Schritt in die richtige Richtung, muss jedoch noch weiter nachgebessert werden.

    Das gilt vor allem für eine sofortige Anhebung der Vergütung um 30 % im Bereich der Ergotherapie, als auch für eine Änderung der Mengensteuerung bei Heilmittelverordnungen.

    Die Mengensteuerung durch die vermehrte Androhung von Regressen gegenüber Ärzten sowie kompletter Vergütungsabsetzungen durch Formalfehler bei Therapeuten, darf eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Heilmitteln nicht mehr aushebeln.

    Seit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz HHVG kommt es zu Absetzungswellen durch Krankenkassen allein auf Grund formaler Fehler, die zur gänzlichen Absetzung der Vergütung der betroffenen Therapeuten führen.

    Durch die Androhung von Regressen und die Komplettabsetzung von Vergütungen wurden die bisherigen Vergütungserhöhungen der Therapeuten wieder neutralisiert.

  3. Seitens der Regierung der Rückmeldung der Fachverbände Beachtung zu schenken ist. Mehr als die kurze Frist zur Stellungnahme bislang den Anschein erweckt.

  4. Eine Anerkennung von ausländischen Abschlüssen unabhängig von einem geschlossenen Arbeitsvertrag möglich sein muss

  5. Kürzere Bearbeitungsfristen der Anträge dringend notwendig sind.
    Ergotherapiepraxen können sich kein Personal leisten, welches sie erst einstellen müssen, ohne sie jedoch für die therapeutische Behandlung einsetzen zu können, bevor der Anerkennungsprozess überhaupt starten kann. Schon deshalb nicht, weil die Landesverbände der Krankenkassen die Therapeuten aus dem Ausland nicht zur Patientenbehandlung zulassen, bis der Prozess der Anerkennung vollständig abgeschlossen ist und damit den Kassen schriftlich vorliegt.

  6. Alle Player wie Ergotherapieschulen und Hochschulen im Fall von Nachschulungen einbeziehen sind.
    In der Vergangenheit wurden oft keine Schulen gefunden werden denen es möglich war, die entsprechenden Lehrinhalte zeitnah zu vermitteln. Aus diesem Grund gingen Deutschland therapeutische Fachkräfte aus dem Ausland verloren.

In Summe begrüßt der Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V. das Fachkräfteeinwanderungsgesetz als einen Lösungsbaustein.

Die Stärkung des Wissensstandortes Deutschland ist nur mit Hilfe der Therapeuten als Wachstumsmotor der Wirtschaft möglich, denn sie sind nicht nur die Pflegeverhinderer schlechthin, sondern auch die „Arbeitsplatzzurückbringer“ per se.

Den Therapeuten kommt daher im Wirtschaftsgefüge eine dreifache Bedeutung zu. Sie sind Teil der Lösung des allgemeinen Fachkräftemangels, jedoch selbst vom Fachkräftemangel betroffen. Therapeuten können zudem einen maßgeblichen Beitrag im Rahmen der Migration, im Rahmen der Integration leisten!

Auf den Therapeuten muss daher, seitens des Gesetzgebers, ein besonderes Augenmerk liegen.

Unsere gesamte Stellungnahme an das Ministerium können Sie hier einsehen:


Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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