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Veröffentlicht am 19.12.2018
Grundsätzlich besteht für jeden Arbeitgeber die Verpflichtung, für alle Arbeitsbereiche Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen. Dies geschieht im Zusammenhang mit der Sicherheitstechnischen Betreuung, welche ebenfalls für jeden Arbeitgeber verpflichtend ist.
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