Berufspolitische Informationen >> Oberhessische Presse: Ärztin gibt Zulassung für Kassenpatienten ab
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Oberhessische Presse: Ärztin gibt Zulassung für Kassenpatienten ab

Veröffentlicht am 11.05.2008

Amöneburg. Die Allgemeinmedizinerin Dr. Sabine Fruth hat ihre kassenärztliche Zulassung abgegeben, weil sie wegen zu vieler Verschreibungen 26600 Euro zurückzahlen sollte.

„Das hat das Fass zum Überlaufen gebracht“, sagt die Amöneburger Ärztin, die bereits seit Jahren mit dem Abrechnungssystem der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) hadert und sich eingeschränkt fühlt. „Arznei, Hilfs- und Heilmittel dürfen nur noch nach Richtgrößen verordnet werden. Alles was darüber hinaus geht, zahlt der Arzt“, sagt Fruth.

Und das bekam sie im August vergangenen Jahres Schwarz auf Weiß: Die KV forderte sie zu einer Nachzahlung über 26600 Euro auf, da sie den Fachgruppenschnitt um 280 Prozent überschritten habe. Der Grund für die Überschreitung ist Sabine Fruth bewusst: „Meine Patienten sind zu 50 Prozent Kinder, weshalb ich häufiger als andere Allgemeinmedinziner Ergotherapie oder Logopädie verschreibe.“

Sie hat Widerspruch gegen die Nachzahlung eingelegt und soll nun noch 6.100 Euro zahlen. Auch dagegen wehrt sie sich. Als Konsequenz hat sie zum 1. April ihre kassenärztliche Zulassung abgegeben und behandelt nun nur noch Privatpatienten. Sie hofft, dass noch mehr Ärzte der KV den Rücken kehren und das System zum Kippen bringen.

Karl Roth, Pressesprecher der KV Hessen, kann den Unmut verstehen: „Die Begrenzungsregelungen sind Symptome eins Systems, indem zu wenig Geld ist. Und wir sind diejenigen, die versuchen müssen, den Mangel gerecht zu verteilen.“ Bei einem Kollaps des KV-Systems seien jedoch zuerst die Kassenpatienten betroffen.

Diese Seite teilen:

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
Verfolgen Sie Nachrichten des
BED e.V. auch bei
oder abonnieren Sie unseren
Alle relevanten Brancheninformationen erhalten Sie als Mitglied unmittelbar über die
BED e.V. Supergruppen direkt auf Ihr Smartphone, Tablet oder Ihren PC.
Verband BED e.V. Gründung Existenzgründung Ergotherapie Verband Verein Ergotherapeuten Bundesverband Sanierung Selbstständigkeit Beratung Existenz Förderung Deutschland Gemeinschaft Ergo Medizin Gesundheit Heilmittelrichtlinien Ergotherapie Praxis Existenzgründung DVE Mitglied Therapie Therapeut Anatomie Physiologie Elternratgeber Ergotherapie Frühförderung Geriatrie Gesetze Berufsratgeber Neurologie Orthopädie Pädiatrie Psychiatrie Psychologie Psychomotorik Rheumatologie Sprachtherapie Theorie Verband Ergotherapie Pflege Motorikförderung Ergotherapie www.bed-ev.de Verband für Ergotherapeuten in Deutschland Verband für Ergotherapeuten in Deutschland Homepage für Ergotherapie Verband der Ergotherapie ergotherapeutischer Bundesverband Ergotherapie in Deutschland deutscher Verband für Ergotherapeuten Deutscher Ergotherapieverband Bundesverband für Ergotherapeuten ergoXchange Deutscher Verband der Ergotherapeuten Ergotherapie in den Niederlanden Ergotherapie in der Schweiz Ergotherapie in Österreich