Veröffentlicht am 25.01.2019
Die DDG, ein Abrechnungszentrum der Krankenkassen wie z.B. der HEK, hatte Ende Dezember ein Schreiben mit Rückforderungen bezüglich Verordnungen aus 2014 an Praxen versendet. Begründet wurden diese Rückforderungen meist mit der 12-Wochen-Frist.
Diese
Rückforderungen waren aus zweierlei Hinsicht
nicht rechtmäßig:
Einerseits gibt der Passus im §8 der Heilmittelrichtlinie diesbezüglich Vorgaben zur Ausstellung und nicht zur Ausführungsdauer einer Verordnung.
Andererseits wären die Fälle ohnehin längst verjährt, selbst wenn ein formaler Fehler vorgelegen hätte.
Auf unsere Kontaktaufnahme reagierte die HEK zeitnah und teilte mit, dass es sich um einen Irrtum handele und diese Schreiben auch nicht mit der HEK abgesprochen gewesen seien. Die Rückforderungen seien gegenstandslos und die DDG werde die betreffenden Leistungserbringer in den nächsten Tagen erneut mit einer Klarstellung anschreiben.
Die HEK bittet zudem für die entstandenen Unannehmlichkeiten vielmals um Entschuldigung.