Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher
möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser
Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter
+49 6438 9279 000 oder
info@bed-ev.de.
Veröffentlicht am 05.02.2019
Für alle vertragsärztlichen Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab 01.12.2018 können in Rheinland-Pfalz und im Saarland die neuen Preise der AOK, BKK, IKK und Knappschaft abgerechnet werden.
Information an Selbstabrechner:
Kontrollieren Sie bei der Übertragung der neuen Preise auch, ob das richtige Tarifkennzeichen eingetragen ist.
Das Tarifkennzeichen der Preisliste für Rheinland-Pfalz lautet: 26 09 000
Das Tarifkennzeichen der Preisliste für das Saarland lautet: 26 10 000
Lesen Sie in Ihrem eigenen Interesse die original Preisliste inkl. der zusätzlichen Erläuterungen genau durch, damit Sie bei der Abrechnung kein Geld verschenken.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich jederzeit gerne an uns.
Alle Rahmenverträge sowie die Preislisten finden unsere selbständigen Mitglieder stets auf unserer Webseite:
Unterlagen für den Praxisalltag >>
Verträge Unterlagen für den Praxisalltag >>
Vergütungspreislisten