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Veröffentlicht am 05.02.2019
Für alle vertragsärztlichen Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab
01.01.2019 können in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die neuen Preise
der BKK abgerechnet werden. Weitere
Erhöhungsstufen treten am 01.07.2019 und
01.01.2020 in Kraft.
Information an Selbstabrechner:
Kontrollieren Sie bei der Übertragung der neuen Preise auch, ob das richtige Tarifkennzeichen eingetragen ist.
Das Tarifkennzeichen dieser Preisliste für Brandenburg lautet: 26 12 381
Das Tarifkennzeichen dieser Preisliste für Sachsen lautet: 26 13 382
Das Tarifkennzeichen dieser Preisliste für Sachsen-Anhalt lautet: 26 14 383
Das Tarifkennzeichen dieser Preisliste für Thüringen lautet: 26 16 384
Lesen Sie in Ihrem eigenen Interesse
die original Preisliste inkl. der zusätzlichen Erläuterungen genau
durch, damit Sie bei der Abrechnung kein Geld verschenken.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich jederzeit gerne an uns.
Alle Rahmenverträge sowie die Preislisten finden unsere selbständigen Mitglieder stets auf unserer Webseite:
Unterlagen für den Praxisalltag >>
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Vergütungspreislisten