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Veröffentlicht am 01.03.2019
Aufgrund der jährlichen Aktualisierung der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten (ICD-10-Codes) ergaben sich auch für die Liste der Besonderen Verordnungsbedarfe und langfristigen Heilmittelbedarfe geringfügige Änderungen.
Für den
ergotherapeutischen Bereich relevant sind die Aufnahme der neuen ICD-10-Codes für das Komplexe regionale Schmerzsyndrom (G90.5-, G90.6- und G90.7-) als Besondere Verordnungsbedarfe. Darüber hinaus wurde für Verletzungen von peripheren Nerven (S14.3 und S14.4) die Diagnosegruppe EN4 aufgenommen.
Die Änderungen treten rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft, sodass die entsprechenden Verordnungen mit Ausstellungsdatum im neuen Jahr
automatisch regressfrei bleiben.
Detaillierte Informationen sowie Material zur
Kommunikation mit Ärzten inkl. der aktuellen Diagnoseliste finden Sie in unserem
Stichwort Regresssicher Verordnen. Bei Fragen hierzu können auch Ärzte sich gerne an uns wenden.