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Veröffentlicht am 22.03.2019
Das TSVG wurde am 14. März vom Bundestag verabschiedet. Nun muss der Bundesrat entscheiden, ob er Einspruch dagegen erheben will, dass er diesem Gesetz nicht zustimmen muss. Davon ist jedoch nicht auszugehen. Anschließend wird das TSVG am Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten. Das Datum steht noch nicht fest - wir werden Sie in jedem Fall darüber informieren.
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