Veröffentlicht am 03.06.2008
Die KfW-Mittelstandsbank bietet mit dem "Gründercoaching Deutschland" eine neue bundesweite Förderung für Jungunternehmer.
Haben Sie Ihren Betrieb vor nicht mehr als fünf Jahren gegründet, können Sie für Ihr Gründercoaching Zuschüsse bis zu 4.500 Euro bekommen.
Beratungen in der Gründungsphase werden bei diesem Förderprogramme nicht bezuschusst. Hierfür stehen andere Fördervarianten bereit.
Die Berater müssen in der KfW-Beraterbörse gelistet sein. Gefördert werden Gründercoachings für eine Dauer bis zu zwölf Monaten.
Der Zuschuss beträgt 50 % (Westdeutschland) bzw. 75 % (Ostdeutschland) des Beratungshonorars von maximal 6.000 €. Er wird ausschließlich für Gründercoachings durch Berater gezahlt, die in der KfW Beraterbörse gelistet sind.
Förderfähig sind Coaching und Beratung zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen eines Unternehmens wie z.B. Marketing oder Buchhaltung.
Grundlage dieses neuen Förderangebotes ist die Verständigung von Bund und Ländern auf eine Arbeitsteilung bei der Beratungsförderung von Existenzgründern. Während die Länder ihre Förderangebote für den Beratereinsatz zukünftig auf die Vorgründungsphase fokussieren, konzentriert sich der Bund mit dem Gründercoaching Deutschland auf die ersten fünf Jahre nach der Gründung.
Das Gründercoaching Deutschland wird von der KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) über regionale Anlaufstellen angeboten. Im Rahmen dieses Programms - für das bis 2013 knapp 260 Mio. Euro zur Verfügung stehen - werden Beratungskostenzuschüsse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gewährt.
Antragsstellung
Anträge sind vor Abschluss eines Beratervertrages und vor Beginn der Beratung über die von den Bundesländern ausgewählten Regionalpartner, wie z.B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Wirtschaftsfördereinrichtungen u.a. zu stellen.
Der BED e.V. berät Sie hierbei gerne.
Folgend weiterführende Links:
www.gruender-coaching-deutschland.de
www.gcd-regionalpartnersuche.de/gcd/