Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher
möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser
Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter
+49 6438 9279 000 oder
info@bed-ev.de.
Veröffentlicht am 10.05.2019
Die IKK gesund plus verzichtet ab sofort auf den Genehmigungsvorbehalt bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls.
Zum Thema Genehmigungsfreiheit nach dem TSVG werden wir Sie in einem gesonderten Artikel zeitnah informieren.