Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher
möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser
Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter
+49 6438 9279 000 oder
info@bed-ev.de.
Veröffentlicht am 17.05.2019
Im Heilmittelkatalog sind die formalen Vorgaben festgeschrieben, welche eingehalten werden müssen, damit die Behandlung durchgeführt werden darf und die Verordnung abgerechnet werden kann. Bei der derzeitigen Überarbeitung der Heilmittelrichtlinie werden diesbezüglich übrigens einige Erleichterungen berücksichtigt.
Im Moment bis voraussichtlich April 2020 gilt jedoch noch die aktuelle Heilmittelrichtlinie und bezüglich möglicher Änderungen auf Verordnungen die jeweiligen unterschiedlichen Regelungen in den diversen Rahmenverträgen.
Auf unserer Webseite finden Sie bei den
Praxisvorlagen für die Kontrolle der Verordnungen unseren
BED-VO-Check sowie unseren
BED-VO-Check kompakt. Zudem stellen wir Ihnen nun für
jedes Bundesland eine Liste zur Verfügung, anhand derer Sie sofort nachsehen können,
welche notwendige Änderung oder Ergänzung auf welche Weise zulässig ist.