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Veröffentlicht am 05.06.2019
Aktualisiert am 07.06.2019
Am 4.6.19 abends traf die Antwort des GKV-Spitzenverbandes auf unseren Antrag zur Feststellung der Maßgeblichkeit vorab per Mail ein.
Der Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland e.V. ist anerkannte Spitzenorganisation auf Bundesebene im Bereich Ergotherapie nach §§ 125, 125a und 125b SGB V.
Als ersten Schritt hat der GKV-Spitzenverband die jeweils höchsten vertraglich vereinbarten Preise je Leistungsposition im Bereich Ergotherapie erbeten, welche wir postwendend zur Verfügung gestellt haben.
In Kürze werden die Gespräche zur Umsetzung der Vorgaben des TSVG beginnen.
Wir werden Sie wie gewohnt auf dem Laufenden halten.
Herzliche Grüße
Ihr BED e.V.