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Saarland Heilstätten GmbH SHG verweigert Ausbildungsvergütung

Veröffentlicht am 21.06.2019

Mit Wirkung ab dem 01.01.2019 ist im Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD) eine Ausbildungsvergütung vereinbart worden für Auszubildende in betrieblich-schulischen Gesundheitsberufen, die in Verwaltungen und Betrieben ausgebildet werden, die unter den Geltungsbereich des TVöD fallen. 

Dies betrifft auch die Fachschüler und Personen im ausbildungsintegrierenden Studium an der Saarland Heilstätten GmbH (SHG). Die SHG zahlt jedoch bis heute keine Vergütung an Auszubildende, welche bereits vor dem 01.01.2019 ihre Ausbildung begonnen haben. Eine Einschränkung der Regelung auf erst ab Januar 2019 begonnene Ausbildungen ist jedoch tarifvertraglich nicht geregelt und daher nicht gerechtfertigt. 

Die Schüler und Studenten fordern die ihnen zustehende Ausbildungsvergütung. Vonseiten der SHG wurde mittlerweile den Fachschülern ein neuer Ausbildungsvertrag und die rückwirkende Vergütung angeboten, wohingegen Menschen mit denselben Ausbildungsinhalten, welche zusätzlich einen Studienabschluss anstreben, selbst dies verwehrt wird. Als Begründung wird die fehlende Rückdeckung über die gesetzlichen Krankenkassen angeführt. 

Die ausbildungsintegrierend Studierenden der SHG veranstalten daher eine Mahnwache von Montag, 24.06.19 um 11.55 Uhr bis Dienstag, 25.06.2019 um 12.05 Uhr in Saarbrücken auf der Aktionsfläche zwischen Galeria Kaufhof und Leo´s Jeans in der Bahnhofstraße.

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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