Veröffentlicht am 26.06.2019
Aktualisiert am 28.06.2019
Ab 01.07.2019 gelten bundesweit einheitliche Höchstpreise für alle bestehenden Preislisten der gesetzlichen Krankenkassen (=Primärkassen) und Ersatzkassen (vdek). Die Preisliste enthielt in Position X4213 zunächst einen zu niedrigen Preis, worauf wir den GKV-Spitzenverband hingewiesen haben. Der korrekte Preis lautet 65,35 Euro. Der GKV-Spitzenverband hat die Korrektur bereits vorgenommen -> diese wurde mit der nächsten Aktualisierung veröffentlicht.
Die bisherigen Preislisten sowie die derzeitigen Verträge gelten im Wortlaut weiterhin.
Ersetzt werden ab 1.7.2019 lediglich die Preise für die jeweiligen Positionsnummern, wobei das "X" hier für "5" steht, X4103 gibt also z.B. den Preis für 54103 an.
Es können mit den jeweiligen Kassen nur die Positionen abgerechnet werden, die auch in den bisherigen Preislisten enthalten sind. Dies betrifft beispielsweise Parallelbehandlungen, Beratung zur Integration ins häusliche und soziale Umfeld sowie die weiterhin unterschiedlichen Hausbesuchsregelungen je nach Preisliste.
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