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Veröffentlicht am 03.09.2019
Aktualisiert am 04.06.2021
Aktualisierung: Übergangsfrist verlängert bis 31.12.2021
Am 17.07.2019 wurde die Masernimpfpflicht vom Bundeskabinett beschlossen. Schul- und Kindergartenkinder sollen damit effektiv vor einer Maserninfektion geschützt werden.
Laut dem dazu beschlossenen Gesetzesentwurf, der sich auf das Infektionsschutzgesetz §23 bezieht, sind auch Ergotherapeute*innen in folgenden Arbeitsfeldern/ Einrichtungen von der Impfpflicht betroffen:
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