Veröffentlicht am 27.09.2019
Bereits im
April 2019 reichte der BED e.V. seine Stellungnahme zum Entwurf einer Richtlinie zur Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen in Niedersachsen an das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ein.
Erfreulicherweise wurde aufgrund der dem Ministerium vorgelegten Stellungnahmen aller Beteiligten eine
Nachbesserung des Gesetzesentwurfes durchgeführt, die jedoch noch nicht dem von uns angestrebten Ziel einer gleichberechtigten und fairen Ausbildungssituation entspricht.
Zwar wird nun die Umsetzung der Schulgeldfreiheit rückwirkend zum 01.01.2019 geplant, allerdings sehen wir auch diese nachgebesserte
Stichtagsregelung weiterhin als großes Handicap, da sie zu massiver Ungerechtigkeit und nicht zuletzt zu Unzufriedenheit unter den Schülerinnen und Schülern der Gesundheitsfachberufe führen wird.
Wir baten daher um
nochmalige Nachbesserung dieses Punktes und machten darüber hinaus wiederholt deutlich darauf aufmerksam, dass die bisher vorgesehenen finanziellen Mittel nicht ausreichen werden, um die Ausbildungszahlen in den
Gesundheitsfachberufen an Schulen in freier Trägerschaft zu fördern und dem bestehenden und sich ausweitenden
Fachkräftemangel und damit auch dem
Pflegenotstand entgegen zu wirken.