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Veröffentlicht am 27.09.2019
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19. September die neue Heilmittelrichtlinie beschlossen, welche vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums und der Veröffentlichung im Bundesanzeiger erst in einem Jahr, nämlich zum 01. Oktober 2020, in Kraft treten wird.
Wir werden Sie über die konkreten Änderungen informieren.
Es gelten also zunächst noch ein weiteres Jahr die bekannten derzeitigen Regelungen der aktuellen Heilmittelrichtlinie.