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Veröffentlicht am 27.10.2008
Bericht der Konsenskonferenzen vom 28. November 2000 und 15. März 2001
Ausgangslage
Die Krankenkassen sahen sich in der letzten Zeit zunehmend konfrontiert mit Gesuchen um Kostengutsprache für Ergotherapie bei entwicklungspädiatrischen Diagnosen wie Teilleistungs- oder Wahrnehmungsstörungen, Störungen der sensorischen Integration, der Graphomotorik, Schulleistungsprobleme, Entwicklungsauffälligkeiten der Motorik u.a.m. Verwirrend waren die Vielfalt der verwendeten Begriffe für die Umschreibung dieser Entwicklungsstörungen und unklar deren jeweiliger Krankheitswert. Das Bundesamt für Sozialversicherung BSV hat am 28. November 2000 und am 15. März 2001 Vertreter und Vertreterinnen der Pädiater, der Vertrauensärzte der Krankenversicherer und der Ergotherapeutinnen zu einem Meinungsaustausch und zu einer Konsensfindung eingeladen.
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