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Veröffentlicht am 13.12.2019
Die neue Heilmittelrichtlinie wurde mit
Schreiben vom 6. Dezember 2019 vom Bundesministerium für Gesundheit nicht beanstandet und tritt damit am 1. Oktober 2020 in Kraft.
Trotz teilweise andernorts missverständlicher Berichterstattung findet lediglich die Aufnahme des
Lipödems im Bereich Physiotherapie bereits zum
01. Januar 2020 statt.
Alle anderen Änderungen werden erst im Oktober 2020 in Kraft treten.
Sie können dies im
Beschlusstext des G-BA auf der letzten Seite unter römisch II sehen. Die Nummern 48 und 50 (Inkrafttreten Januar 2020) finden Sie direkt darüber.