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Veröffentlicht am 13.11.2008
Auf Therapeutennachfragen hin, wurde der Gemeinsame Bundesausschuss als auch der bislang noch zuständige Spitzenverband der IKK (ab 01.07. übernimmt der Spitzenverband Bund diese Aufgabe. Die Zuständigkeit erhält dann aller Voraussicht nach Herr Schlagböhmer) zu folgenden Themen angesprochen:
Was passiert bei Arzt- oder Therapeutenwechsel?
Gelten die Heilmittelrichtlinien für jeden einzelnen Arzt oder für alle Ärzte?
Hier besteht die Gefahr der Verordnung außerhalb des Regelfalles, ohne davon Kenntnis zu erhalten.
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