Veröffentlicht am 14.11.2008
Auf Grund der desolaten Verordnungssituation in bestimmten Regionen Bayerns wurde nach den Gründen recherchiert und folgend direkte Maßnahmen ergriffen.
Die Gründe liegen in einem Qualitätszirkeltreffen, zu dem der Pädiater Dr. Hanswerker einlud. Dort wurden Inhalte zur Wirtschaftlichkeitsprüfung vermittelt, die zu einem entsprechenden Verordnungsrückgang führten. Die genauen Inhalte selbst sind nicht bekannt.
Zudem veröffentlichte die KVB im Mai ein Rundschreiben, in dem auf den Kostenanstieg bei Heilmitteln und damit einer erhöhten Regressgefahr hingewiesen wurde.
Dies trug zusätzlich zu einer weiteren Senkung der Verordnungsmengen bei.
Nach Telefonaten mit den KVB sowie mit dem Prüfungsmitglied Herrn Dr. Maucher, ergeben sich folgende Maßnahmen:
Bereits kommende Woche wird die KVB Verhandlungen mit den Krankenkassen aufnehmen, bei dem das Thema des starken Rückgangs der Heilmittelverordnungen auf der Tagesordnung steht, verbunden auch mit der Forderung das Prüfsystem der Wirtschaftlichkeit zu ändern.
Konkret ist damit die Anerkennung von Praxisbesonderheiten vor Einleitung einer Prüfung gemeint. Es geht nicht an, dass Praxisbesonderheiten erst in der Prüfung selbst berücksichtigt werden.
So wird zukünftig nicht nur der große Mehraufwand, verursacht durch solch ein Prüfverfahren, für die Ärzte mit Praxisbesonderheiten entfallen, sondern auch das Damokles- Schwert, welches während solcher Verfahren, über den Köpfen der Mediziner schwebt.
Und das bislang schlichtweg nur, weil sie ein medizinisch notwendiges und wirtschaftlich sinnvolles Verordnungsverhalten an den Tag legen, durch Ihre spezifische Patientenklientel jedoch jedes Jahr aufs Neue über dem Verordnungsschnitt liegen und damit über das Budget hinaus verordnen.
Zudem tut weitere Aufklärung not.
Die KVB bittet uns in dem Zusammenhang um Informationen, wie Ärzte eine „gute“ von einer „schlechten“ ergotherapeutischen Behandlung unterscheiden können.
In diesem Zusammenhang ersuche ich insbesondere – aber nicht nur- die von den Verordnungsrückgängen betroffenen Therapeuten, hierzu innerhalb der kommenden 14 Tage Ihre Definition und Stellungnahme abzugeben und direkt an c.donner@bed-ev.de zu senden.
Statistische Daten zu wissenschaftlichen Untersuchungen der Wirksamkeit von Ergotherapie, sendet der BED e.V. direkt an Dr. Maucher.
Den betroffenen Therapeuten ist anzuraten, diese und die folgenden Informationen an sämtliche Ärzte weiterzureichen, um so schnell wie möglich wieder ein Verordnungsverhalten herzustellen, welches die bestmögliche Versorgungen der Patienten sicherstellt.
Folgend finden Sie die relevanten Informationen der KVB im Original: