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Veröffentlicht am 14.11.2008
Der Bundesrat hat auf Initiative von Nordrhein-Westfalen am 23. Mai
2008 einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Modellklausel in die
Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und
Ergotherapeuten vorgelegt (Bundesrats-Drucksache 256/08, neue Website).
Damit könnten die Länder in den nichtärztlichen Heilberufen neue
Ausbildungsstrukturen zu erproben. Das betrifft insbesondere die
Ausbildung auf Fachhochschulniveau.
Mit dem
Krankenpflegegesetz von 2003 waren solche Modellklauseln bereits für
die Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege beschlossen worden.
Danach können die Länder entsprechende Ausbildungen nicht nur in
staatlich anerkannten Schulen an Krankenhäusern, sondern auch in
anderen Bildungseinrichtungen und Hochschulen durchführen, sofern das
Ausbildungsziel nicht gefährdet wird.
Ein besonderer
Bedarf besteht nach Ansicht der Länder zurzeit zunächst für die vier
genannten Berufsgruppen. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit
Abitur oder Fachhochschulreife sei sehr hoch. Zeitlich befristete
Modellprojekte könnten Bund und Ländern als Grundlage für die
Weiterentwicklung der Berufsgesetze dienen. Es gelte, die Ausbildungen
im europäischen Vergleich wettbewerbsfähig zu machen und die berufliche
Mobilität deutscher Berufsangehöriger zu fördern.