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Veröffentlicht am 14.11.2008
Aktualisiert am 01.10.2021
Bildungsurlaub ist Weiterbildung bei Fortzahlung des Gehalts. In der Regel teilen sich Arbeitnehmer*in (Seminargebühren) und Arbeitgeber*in (Lohnfortzahlung) die Kosten. Der Anspruch der Arbeitstage richtet sich in der Regel nach der Beschäftigungszeit.
In allen Bundesländern bis auf Bayern und Sachsen ist ein Recht auf Bildungszeit von in der Regel 5 Arbeitstagen pro Jahr gesetzlich festgelegt bezogen auf eine 5-Tage-Woche. Wer anspruchsberechtigt ist und welche Weiterbildungen anerkannt werden, regeln die Landesgesetze (s. unten).
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