Veröffentlicht am 14.11.2008
Aktualisiert am 03.06.2022
Bildungsurlaub ist Weiterbildung bei Fortzahlung des Gehalts. In der Regel teilen sich Arbeitnehmer*in (Seminargebühren) und Arbeitgeber*in (Lohnfortzahlung) die Kosten. Der Anspruch der Arbeitstage richtet sich in der Regel nach der Beschäftigungszeit.
In allen Bundesländern bis auf Bayern und Sachsen ist ein Recht auf Bildungszeit von in der Regel 5 Arbeitstagen pro Jahr gesetzlich festgelegt bezogen auf eine 5-Tage-Woche. Die einzige Ausnahme ist das Saarland mit nur 3 Arbeitstagen pro Jahr. Wer anspruchsberechtigt ist und welche Weiterbildungen anerkannt werden, regeln die Landesgesetze (s. unten).
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