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Enorme Beitragsrückstände bei GKV-Rückkehrern

Veröffentlicht am 14.11.2008

Versicherungspflicht: Nicht jeder kann zahlen

24.10.08 (psg). Damit alle Bürger in Deutschland unter dem Schutz einer Krankenversicherung stehen, hat die Große Koalition mit dem GKVWettbewerbsstärkungsgesetz die Kassen verpflichtet, jeden ehemals gesetzlich Versicherten wieder aufzunehmen. Entsprechend sind seit April 2007 rund 85.000 Nichtversicherte in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückgekehrt. "Rund zwei Drittel von ihnen sind mit ihren Beiträgen im Rückstand", moniert Thomas Bloching von der Abteilung Versicherung im AOK-Bundesverband. Mittlerweile haben sich die Rückstände auf knapp 100 Millionen Euro summiert.

"Häufig wenden sich Menschen ohne Versicherungsschutz leider erst an eine Kasse, wenn sie krank sind und deren Hilfe benötigen", sagt AOK-Fachmann Bloching. Dabei - so sieht es das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz vor - müssen sich Nichtversicherte eigentlich schon seit April vergangenen Jahres eine neue Krankenkasse suchen oder zu ihrem vormaligen Versicherer zurückkehren.

Hohe Nachzahlungen möglich

Melden sich Nichtversicherte verspätet bei ihrer Kasse, müssen sie fortan die laufenden Beiträge bezahlen, aber auch alle Beiträge nachzahlen, die seit Beginn der Versicherungspflicht angefallen sind. "Diese können sich - abhängig von Zeitraum und Einkommen - auf mehrere tausend Euro summieren. Viele sind damit überfordert", so Bloching.

Nach Angaben der Spitzenverbände der Krankenkassen haben seit April 2007 rund 85.000 Menschen von ihrem Rückkehrrecht Gebrauch gemacht. 52.000 davon haben keine Beiträge an die Kassen gezahlt oder sind damit in Rückstand. "Diese finanzielle Lücke muss derzeit zu Lasten der Solidargemeinschaft von allen Versicherten geschlossen werden", erklärt AOK-Experte Bloching.

Denn vor allem überschuldete Personen oder auch Selbstständige mit schlechter Auftragslage verzichteten aufgrund fehlender finanzieller Möglichkeiten auf die rechtzeitige Meldung bei der Krankenkasse. Ausgenommen davon sind Hartz-IV-Empfänger. Für sie werden die Beiträge automatisch von der Agentur für Arbeit überwiesen, so Bloching.

Weil es sich bei den Nichtversicherten in der Regel um Menschen mit geringen finanziellen Möglichkeiten handelt, bringen Ratenzahlungsvereinbarungen oder die aufwändigen wie kostenintensiven Vollstreckungsverfahren wenig. Entsprechend fordert AOK-Experte Bloching von der Politik ein Umdenken: "Die Sozialämter müssen zur Kostenübernahme aufgelaufener Beitragsrückstände Bedürftiger verpflichtet werden." Bisher jedoch wehren sich die Ämter gegen eine Übernahme der rückständigen Beträge. Lediglich die laufenden Beiträge Bedürftiger werden von den Ämtern getragen. So summieren sich die ausstehenden Krankenversicherungsbeiträge mittlerweile auf rund 100 Millionen Euro.

Kassen fehlt Handlungsmöglichkeit

Weitere gut 180 Millionen Euro fehlen den Kassen, weil es nach Auskunft der Spitzenverbände der Krankenkassen auch bei den freiwillig Versicherten mittlerweile hohe Beitragsrückstände gibt. Auch hier sei das Problem von der Politik hausgemacht: "Auch nach mehrmonatigen Rückständen können freiwillig Versicherte nicht mehr von der Krankenversicherung ausgeschlossen", sagt Bloching. Der Versicherungsausschluss wurde mit dem GKV-WSG durch das sogenannte Leistungsruhen abgelöst. Zahlt ein Versicherter zwei Monate keine Beiträge, können die Kassen die medizinische Versorgung allenfalls "ruhen" lassen. "Ausgenommen davon ist jedoch die recht umfangreiche Notfallbehandlung", so Bloching.

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