Unterlagen für den Praxisalltag >> Kinderschutz – Was tun bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung?

Kinderschutz – Was tun bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung?

Veröffentlicht am 03.04.2020
Aktualisiert am 19.03.2025

Medizinische Kinderschutzhotline für Fachpersonal

Wenden Sie sich rund um die Uhr an die Medizinische Kinderschutzhotline: Ein te­le­fo­ni­sches Be­ra­tungs­an­ge­bot für Fach­per­so­nal bei Kin­der­schutz­fra­gen

0800 1921 000

Die Medizinische Kinderschutzhotline ist ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördertes, bundesweites, kostenfreies und 24 Stunden erreichbares telefonisches Beratungsangebot für Angehörige der Heilberufe, Kinder- und Jugendhilfe und Familiengerichte bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Kindesmissbrauch.

Dort erhalten Sie als Fachkraft konkrete Handlungsempfehlungen für ihren professionelles Umgang im Zusammenhang mit diesen wichtigen Themen.

Weitere bundesweite Informationen und Materialien finden Sie auf der Webseite

WEitere Materialien zum Thema

Kitteltaschenkarten

Kitteltaschenkarte Ergotherapie

Kitteltaschenkarte des Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW (KKG) zur Beratung und Übermittlung von Informationen bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 4 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG):

Weitere Kitteltaschenkarten - auch als APP

Kinderschutzleitlinie

Unter folgendem Link finden Sie die S3-Leitlinie Kindesmisshandlung, - missbrauch, -vernachlässigung unter Einbindung der Jugendhilfe und Pädagogik (Kinderschutzleitlinie) inkl. Arbeitsmaterialien:

Konzept der Bundesärztekammer

Aus dem Konzept der Bundesärztekammer ist für Heilmittelerbringende der Teil zu den beschriebenen Interventionsmöglichkeiten teilweise übertragbar:

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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