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Kinderschutz – Was tun bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung?

Veröffentlicht am 03.04.2020
Aktualisiert am 30.07.2026

Medizinische Kinderschutzhotline für Fachpersonal

Rund um die Uhr können Sie sich an die Medizinische Kinderschutzhotline wenden: Ein te­le­fo­ni­sches Be­ra­tungs­an­ge­bot für Fach­per­so­nal bei Kin­der­schutz­fra­gen

0800 1921 000

Die Medizinische Kinderschutzhotline ist ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördertes, bundesweites, kostenfreies und 24 Stunden erreichbares telefonisches Beratungsangebot für Angehörige der Heilberufe, Kinder- und Jugendhilfe und Familiengerichte bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Kindesmissbrauch.

Dort erhalten Sie als Fachkraft konkrete Handlungsempfehlungen für ihren professionelles Umgang im Zusammenhang mit diesen wichtigen Themen.

Weitere bundesweite Informationen und Materialien finden Sie auf der Webseite

FAchberatung mit "Insoweit erfahrener Fachkraft" - inkl. Kenntnisse der lokalen Akteure

Erfragen Sie bei Ihrem örtlichen Jugendamt die Kontaktdaten einer Kinderschutzfachkraft bzw. "Insoweit erfahrenen Fachkraft" (IeF) nach § 4 Abs. 2 KKG bzw. § 8b Abs. 1 SGB VIII für eine pseudonymisierte Anfrage, also ohne Namen zu nennen.

Die insoweit erfahrene Fachkraft ist nicht mit dem Jugendamt gleichzusetzen. Sie ist vor allem eine beratende Stelle für eine Person oder Einrichtung, die Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung wahrgenommen hat. Die Beratung kann dazu dienen, zunächst zu klären

  • ob tatsächlich gewichtige Anhaltspunkte vorliegen,
  • ob und wie die Sorgeberechtigten angesprochen werden können,
  • welche eigenen Hilfen angeboten werden können,
  • ob eine Mitteilung an das Jugendamt erforderlich und rechtlich zulässig ist.

Da die Kinderschutzfachkraft vor Ort vernetzt ist, kann sie auch Empfehlungen für weitere Anlaufstellen, thematisch versierte Anwält*innen, u.a. geben. Im Fachgespräch können Sie mit der Kinderschutzfachkraft zudem gemeinsam abwägen, ob eine Konstellation vorliegt, in der Sie das Wohl des Kindes über den Datenschutz stellen können. Rechtsgrundlage dafür ist § 4 Kinderschutzgesetz (KKG).

WEitere Materialien zum Thema

Kitteltaschenkarten

Kitteltaschenkarte Ergotherapie

Kitteltaschenkarte des Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW (KKG) zur Beratung und Übermittlung von Informationen bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 4 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG):

Weitere Kitteltaschenkarten - auch als APP

Kinderschutzleitlinie

Unter folgendem Link finden Sie die S3-Leitlinie Kindesmisshandlung, - missbrauch, -vernachlässigung unter Einbindung der Jugendhilfe und Pädagogik (Kinderschutzleitlinie) inkl. Arbeitsmaterialien:

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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