Veröffentlicht am 03.04.2020
Aktualisiert am 30.07.2026
Medizinische Kinderschutzhotline für Fachpersonal
Rund um die Uhr können Sie sich an die Medizinische Kinderschutzhotline wenden: Ein telefonisches Beratungsangebot für Fachpersonal bei Kinderschutzfragen
0800 1921 000
Die Medizinische Kinderschutzhotline ist ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördertes, bundesweites, kostenfreies und 24 Stunden erreichbares telefonisches Beratungsangebot für Angehörige der Heilberufe, Kinder- und Jugendhilfe und Familiengerichte bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Kindesmissbrauch.
Dort erhalten Sie als Fachkraft konkrete Handlungsempfehlungen für ihren professionelles Umgang im Zusammenhang mit diesen wichtigen Themen.
Weitere bundesweite Informationen und Materialien finden Sie auf der Webseite
FAchberatung mit "Insoweit erfahrener Fachkraft" - inkl. Kenntnisse der lokalen Akteure
Erfragen Sie bei Ihrem örtlichen Jugendamt die Kontaktdaten einer Kinderschutzfachkraft bzw. "Insoweit erfahrenen Fachkraft" (IeF) nach § 4 Abs. 2 KKG bzw. § 8b Abs. 1 SGB VIII für eine pseudonymisierte Anfrage, also ohne Namen zu nennen.
Die insoweit erfahrene Fachkraft ist nicht mit dem Jugendamt gleichzusetzen. Sie ist vor allem eine beratende Stelle für eine Person oder Einrichtung, die Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung wahrgenommen hat. Die Beratung kann dazu dienen, zunächst zu klären
- ob tatsächlich gewichtige Anhaltspunkte vorliegen,
- ob und wie die Sorgeberechtigten angesprochen werden können,
- welche eigenen Hilfen angeboten werden können,
- ob eine Mitteilung an das Jugendamt erforderlich und rechtlich zulässig ist.
Da die Kinderschutzfachkraft vor Ort vernetzt ist, kann sie auch Empfehlungen für weitere Anlaufstellen, thematisch versierte Anwält*innen, u.a. geben. Im Fachgespräch können Sie mit der Kinderschutzfachkraft zudem gemeinsam abwägen, ob eine Konstellation vorliegt, in der Sie das Wohl des Kindes über den Datenschutz stellen können. Rechtsgrundlage dafür ist § 4 Kinderschutzgesetz (KKG).
WEitere Materialien zum Thema
Kitteltaschenkarten
Kitteltaschenkarte Ergotherapie
Kitteltaschenkarte des Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW (KKG) zur Beratung und Übermittlung von Informationen bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 4 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG):
Weitere Kitteltaschenkarten - auch als APP
Kinderschutzleitlinie
Unter folgendem Link finden Sie die S3-Leitlinie Kindesmisshandlung, - missbrauch, -vernachlässigung unter Einbindung der Jugendhilfe und Pädagogik (Kinderschutzleitlinie) inkl. Arbeitsmaterialien: