Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher
möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser
Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter
+49 6438 9279 000 oder
info@bed-ev.de.
Veröffentlicht am 14.04.2020
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) schreibt:
Auch die Einnahmeausfälle von Heilmittelerbringern (Physiotherapeuten, etc.), Zahnärzten und Reha-Einrichtungen für Eltern-Kind-Kuren sollen abgefedert werden. Das ist Ziel eines weiteren finanziellen Schutzschirms, den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant.
Demnach sollen Heilmittelerbringer - wie zum Beispiel Physiotherapeuten - 40 Prozent ihrer Vergütung aus dem vierten Quartal des Jahres 2019 als Einmalzuschuss erhalten. Zahnärzte erhalten 30 Prozent der Differenz zwischen angenommener Gesamtvergütung für das laufende Jahr und tatsächlich erbrachter Leistung. Auf die Boni werden weitere Unterstützungsmaßnahmen wie Soforthilfen für Selbstständige und das Kurzarbeitergeld nicht angerechnet. Reha-Einrichtungen für Eltern-Kind-Kuren erhalten 60% des Tagessatzes für leere Betten, so wie es bereits bei anderen Reha-Einrichtungen der Fall ist.
Kommentar von Christine Donner:
Hinweis: Durch den Aufruf des Videos werden Sie auf die Seite von Dritten weitergeleitet. Auf den Umfang der von diesem Anbieter gespeicherten Daten hat der BED e.V. keinen Einfluss.