Veröffentlicht am 05.01.2024
Das Robert-Koch-Institut hat auf seiner Webseite Empfehlungen zum Umgang mit SARS-CoV-2 in der Pflege/Betreuung (außerhalb des Krankenhauses) mit Stand vom 28.11.23 veröffentlicht.
Diese können auch als Leitfaden für die Heilmittelpraxis herangezogen werden. Insbesondere ergeben sich daraus folgende Empfehlungen für ambulante Heilmittelpraxen:
Veröffentlicht am 23.02.2023 - Aktualisiert am 11.04.2023
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Die letzten Corona-Sonderregelungen sind am 07. April 2023 außer Kraft getreten.
Gerne informieren wir Sie in unserem Artikel über die Details.
Veröffentlicht am 15.03.2023
Vor dem Hintergrund der stabilen Corona-Infektionslage wurden die meisten Corona-Regelungen auf bundes- sowie landesweiter Ebene aufgehoben.
Gesetzliche Isolationspflichten oder Maskenpflicht für Beschäftigte sind somit in den meisten Bundesländern entfallen.
Wir informieren unsere Mitglieder über die Details.
Veröffentlicht am 27.04.2020 - Aktualisiert am 07.03.2023
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am 23.11.2022 eine
aktualisierte Empfehlung zur Hygiene in Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen
veröffentlicht. Die Empfehlung befindet sich zurzeit in erneuter Überarbeitung.
Veröffentlicht am 24.04.2020 - Aktualisiert am 02.03.2023
Folgende Übersicht inkl. der entsprechenden Quellen und Verlinkungen auf die Originale wird von uns im laufenden Prozess jeweils aktualisiert.
Veröffentlicht am 24.02.2023 - Aktualisiert am 28.02.2023
Im Zusammenhang mit der 3-G-Regel und der einrichtungsbezogenen Coronaimpfpflicht erhobene Daten über Impf- oder Genesenenstatus von Angestellten und sonstigen Personen müssen mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage (§ 20a IfSG) datenschutzkonform gelöscht werden.
Veröffentlicht am 11.03.2021 - Aktualisiert am 16.02.2023
Bitte beachten Sie: Praxisinhabende haben nur noch bis einschließlich zum 28. Februar 2023 einen Anspruch darauf, Corona-Testungen durchzuführen und die Kosten im Anschluss von der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) erstattet zu bekommen. Für die Abwicklung der bis zum 28. Februar 2023 erbrachten Leistungen wurde die Coronavirus-Testverordnung bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.
Auch Heilmittelpraxen haben die Möglichkeit, Corona-Schnelltests in eigener Verantwortung zu beschaffen und zu nutzen und die Kosten dafür erstattet zu bekommen. Es gibt drei Möglichkeiten:
Veröffentlicht am 23.03.2021 - Aktualisiert am 16.02.2023
Bitte beachten Sie: Praxisinhabende haben nur noch bis einschließlich zum 28. Februar 2023 einen Anspruch darauf, Corona-Testungen durchzuführen und die Kosten im Anschluss von der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) erstattet zu bekommen. Für die Abwicklung der bis zum 28. Februar 2023 erbrachten Leistungen wurde die Coronavirus-Testverordnung bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt die jeweiligen Vorgaben für die Leistungserbringenden (Vorgaben KBV-LE) gemäß Corona-Testverordnung unter folgendem Link zur Verfügung:
https://www.kbv.de/html/2755.php#content46755
Veröffentlicht am 26.05.2020 - Aktualisiert am 14.02.2023
Aufgrund des rückläufigen Infektionsgeschehens wurde die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 02. Februar 2023 aufgehoben. Damit entfallen bisher verpflichtende Schutzmaßnahmen wie z. B. die Erstellung und Umsetzung eines betrieblichen Hygienekonzepts. Arbeitgebende sind im Rahmen des allgemeinen Arbeitsschutzes jedoch nach wie vor dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und geeignete Maßnahmen zum Infektionsschutz der Beschäftigten festzulegen.
Die BGW informiert hierzu:
Veröffentlicht am 21.05.2021 - Aktualisiert am 10.01.2023
Eine Infektion mit Covid-19 ist bei im Gesundheitswesen tätigen Personen als Berufskrankheit anerkannt, sofern die Infektion auf die Berufstätigkeit zurückzuführen ist.
Haben Sie als Praxisinhabende*r die Vermutung, Sie oder eine*r Ihrer Mitarbeiter*innen könnten sich auf der Arbeit mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 angesteckt haben, sind Sie zur Meldung bei der BG verpflichtet (§ 193 Abs. 2 SGB VII).