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Veröffentlicht am 19.02.2009
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, bestimmte Arbeitsschutzgesetze zur Einsicht zugänglich zu machen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann teuer werden. So sieht z.B. das Arbeitszeitgesetz hierin eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 EUR geahndet werden kann. Verfügt das Unternehmen über ein Intranet oder Netzwerk, auf das alle Beschäftigte Zugriff haben, können die aushangpflichtigen Gesetze auch dort eingestellt werden.
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