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Veröffentlicht am 27.04.2009
Liebe Mitglieder,
sollte es in Ihren Praxen zu saisonbedingten Umsatzeinbrüchen kommen oder zu Einbrüchen, die kurzfristiger Natur sind, können Sie für Ihre Mitarbeiter bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld beantragen.
Bis zu 60 % Reduzierung werden von der Agentur inkl. der Sozialversicherungsbeiträge übernommen.
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