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Gesundheitsfachberufe an der Universität – Gesetzesänderungen machen Studium in Modellversuchen möglich

Veröffentlicht am 06.07.2009

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
Berlin, 03.07.2009
Nr. 68


Der Bundestag hat heute die Änderung der Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten beschlossen. Mit den Änderungen werden Modellklauseln eingeführt, die es den Ländern erlauben für diese vier genannten Ausbildungsberufe, eine universitäre Ausbildung probeweise einzuführen.

Dazu sagt der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit Rolf Schwanitz: „Wir haben die Initiative der Länder aufgegriffen und den Gesetzentwurf erweitert. Es ist so gelungen, die Modellklauseln zu präzisieren und darin festzulegen, in welchem Umfang von der bisherigen Ausbildung abgewichen werden darf. Mit dem vorliegenden Gesetz wird eine sinnvolle Erprobung akademischer Ausbildungsstrukturen in den therapeutischen Gesundheitsberufen und dem Hebammenberuf möglich.“

Die Initiative zu dieser Gesetzesänderung ist von den Ländern ausgegangen.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf ist durch Anregungen von Fachleuten des Bundesgesundheitsministeriums und des Bundestages modifiziert worden. Damit kann nun eine akademische Weiterentwicklung der Berufe der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten erprobt werden. Wichtig ist, dass die praktische Ausbildung erhalten bleibt. Der begleitende Unterricht jedoch kann in seinen theoretischen und praktischen Teilen neu gestaltet werden, um die Akademisierung zu erproben.

Die Modellvorhaben sind zeitlich begrenzt und es ist außerdem eine Evaluation vorgesehen, für die das Bundesministerium für Gesundheit die Richtlinien vorgibt. Das gewährleistet, dass mit den Gesetzesänderungen eine sachgerechte Erprobung akademischer Ausbildungsstrukturen in den therapeutischen Gesundheitsberufen und dem Hebammenberuf möglich wird.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bmg.bund.de.


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