Veröffentlicht am 14.10.2009
Aktualisiert am 06.01.2023
Sobald eine Angestellte bekannt gibt, dass sie schwanger ist, ist die oder der Arbeitgebende laut Mutterschutzgesetz dazu verpflichtet, die Schwangerschaft der zuständigen Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung) zu melden. Oft sind sich ergotherapeutische Praxisinhaber*innen nicht der Gefahren bewusst, die durch eine weitere Arbeitsausübung einer ergotherapeutischen Fachkraft trotz Schwangerschaft entstehen bzw. welche Vorsichtmaßnahmen und Regelungen dann einzuhalten sind.
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