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Veröffentlicht am 05.01.2010
Verehrte Mitglieder,
immer wieder sind Zahnärzte verunsichert, wenn es um die Möglichkeit der Verordnung ergotherapeutischer Leistungen geht.
Wir haben daher eine Anfrage an die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) gestellt und eine positive Rückmeldung erhalten.
Die Begründung bietet Ihnen Rechtssicherheit und eine konkrete Vorgehensweise:
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