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Veröffentlicht am 12.03.2010
Aktualisiert am 31.01.2012
Verehrte Mitglieder,
nach Verkündung des Urteils vom Bundesverwaltungsgericht zur Therapie ohne Verordnung als Heilmittelerbringer vom 26.08.2009 hat Bayern nun durch die Anpassung des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz – HeilprG) endlich aus die ausführenden Voraussetzungen geschaffen.
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