Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher
möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser
Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter
+49 6438 9279 000 oder
info@bed-ev.de.
Veröffentlicht am 31.07.2020
Da die Gehälter im Einzelfall stark differieren und damit vom Durchschnitt abweichen, können Mitglieder, die ihre Arbeitnehmer mindestens mit den durchschnittlich tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelten vergüten, nach Einreichung geeigneter Belegunterlagen, durch den BED e.V. eine Bescheinigung über die Zahlung einer leistungsgerechten Vergütung erlangen.
Im Wettbewerb um Fachkräfte ist analog zum Equal Pay Transparenz das wirksamste Mittel. Wer mit guten Vergütungen werben kann, hat trotz oder gerade wegen des Fachkräftemangels gute Karten neue Mitarbeiter von sich überzeugen zu können.
Die Bescheinigung ist vom Praxisinhaber innerhalb von 12 Wochen nach Veröffentlichung der neuen Umlagenrechnung über den BED e.V. zu erneuern, anderenfalls verliert die Bestätigung automatisch ihre Gültigkeit.
Belegunterlagen können unter Beachtung des Datenschutzes per E-Mail an
info@bed-ev.de eingereicht werden.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel: