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Veröffentlicht am 21.08.2020
Für alle Verordnungen, bei denen die erste Behandlung nach dem 31.07.2020 stattfindet, können
die neuen bundesweit gültigen Preise der Berufsgenossenschaften
abgerechnet werden.
Lesen Sie in Ihrem eigenen Interesse die original Preisliste inkl.
der zusätzlichen Erläuterungen genau durch, damit Sie bei der
Abrechnung kein Geld verschenken.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich jederzeit gerne an uns.
Alle Rahmenverträge sowie die Preislisten finden unsere selbständigen Mitglieder stets auf unserer Webseite:
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Vergütungspreislisten