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Veröffentlicht am 11.09.2020
Aktualisiert am 30.09.2020
Aktualisierung 30.9.2020: Beachten Sie bitte die tatsächlich veröffentlichten Sonderregelungen
– anlässlich der Verzögerung des In Kraft-Tretens der bundeseinheitlichen Rahmenverträge – auf Grund der Verschiebung der neuen Heilmittelrichtlinie –
Grundsätzlich zeigten sich die Krankenkassen bei den einzelnen Maßnahmen sehr kompromissbereit. Das ist insoweit jedoch nicht überraschend, da der Gesetzgeber den GKV-SV zu dieser Maßnahme auch angehalten hat.
Alle folgend benannten Maßnahmen unterliegen dennoch dem Vorbehalt, da der GKV-SV sich dazu noch einmal abstimmt.
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