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Veröffentlicht am 12.09.2020
Liebe Therapeuten,
senden Sie folgende Mail an das zuständige Referat im Hause des Bundesministeriums für Gesundheit: 227@bmg.bund.de
Durch Ihre Stimme, unterstreichen Sie unsere Forderung nach einer höheren Hygienepauschale für die Therapiepraxen.
Sehr verehrte Damen und Herren vom Bundesministerium für Gesundheit,
die dringend notwendige Verlängerung der Hygienepauschale gestaltet sich schwierig, da den Krankenkassen die rechtliche Grundlage fehlt. Die Sonderregelung kam schließlich im Rahmen des Rettungsschirmes. Der GKV-SV sieht wie die Verbände der Heilmittelerbringer auch Bedarf, die Regelung fortzusetzen.
Bitte denken Sie in diesem Fall auch über eine Erhöhung der Pauschale nach. 1,50 € je Heilmittelverordnung sind weiterhin alles andere als kostendeckend, siehe auch die Anforderungen durch den: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für ergotherapeutische Praxen
https://www.bgw-online.de/SharedDocs/Downloads/DE/Branchenartikel/SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard-Ergotherapie_Download.pdf?__blob=publicationFile
Der Schutz der Mitarbeiter und Patienten hat auch lt. Ihrem Hause oberste Priorität und sollte daher auch kostendeckend vergütet werden.
Der Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V. hat Sie darüber bereits informiert.
Hygiene ist kein Witz!
Wir freuen uns auf Ihre Antwort.
Herzliche Grüße
Ihr BED e.V.