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Das elektronische Gesundheitsberuferegister nimmt Formen an- Staatsvertrag kommt

Veröffentlicht am 15.01.2021

Mit dem Staatsvertrag wird die rechtliche Grundlage zur Errichtung und zum Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen geschaffen.

Das elektronische Gesundheitsberuferegister wird die den Ländern obliegende Aufgabe wahrnehmen, elektronische Heilberufs- und Berufsausweise an Angehörige der Gesundheitsfachberufe, sowie Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringungsinstitutionen auszugeben.

Heilberufs- und Berufsausweise sind erforderlich, um Daten an die elektronische Patientenakte, die ab Januar 2021 eingeführt werden soll, zu übermitteln bzw. von dieser ablesen zu können.


Der Fachbeirat, dem der BED e.V. angehört, berät die Leitung und den Länderbeirat des elektronischen Gesundheitsberuferegisters.

Daher wurde der BED e.V. zu einer Stellungnahme zum eGBR-Staatsvertrag gebeten, der die einzelnen Regelungen dazu enthält.

Der BED e.V. hat dazu Änderungsvorschläge eingebracht. Der Wichtigste ist der Hinweis, dass den Berufsverbänden, die im Fachbeirat sitzen, mehr Einfluss zu gewähren ist, denn nur die Mitglieder des Fachbeirates können die Auswirkungen von Maßnahmen auf die Zugriffsberechtigten (Therapierenden) in ihrer ganzen Tiefe einschätzen. Ein einfaches Stellungnahmerecht ist hier deshalb nicht ausreichend. Man soll sich daher mit dem Fachbeirat ins Benehmen setzen. Damit wäre eine stärkere Beteiligung sichergestellt.

Die Mitglieder des Fachbeirats werden durch die Leitung des elektronischen Gesundheitsberuferegisters auf Vorschlag der betroffenen Berufs- und Leistungserbringerverbände im Einvernehmen mit dem Länderbeirat für die Dauer von höchstens fünf Jahren berufen.

Bereits in der 80. Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder am 5. Juni 2007 wurde der Beschluss für die Errichtung eines elektronischen Gesundheitsberuferegisters zur Ausgabe von Heilberufs- und Berufsausweisen gefasst.


Der BED e.V., der seitdem das Vorhaben begleitet hat, sagt: Was lange währt wird endlich gut. Die politischen Mühlen mahlen zwar langsam, aber sie mahlen…Letzteres ist auch gut so.

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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